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   BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 519/03   

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https://dejure.org/2004,2143
BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 519/03 (https://dejure.org/2004,2143)
BAG, Entscheidung vom 23.09.2004 - 6 AZR 519/03 (https://dejure.org/2004,2143)
BAG, Entscheidung vom 23. September 2004 - 6 AZR 519/03 (https://dejure.org/2004,2143)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung

  • Judicialis

    BBiG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; BBiG § ... 6 Abs. 1 Nr. 1; ; BBiG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; BBiG § 14 Abs. 1; ; BBiG § 14 Abs. 2; ; BBiG § 14 Abs. 3; ; BGB § 121 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 242; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung des Verlängerungsanspruchs - Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses nach Nichtbestehen der Abschlussprüfung; Geltendmachung des Verlängerunsanspruchs vor und nach Ablauf der im Berufsausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungszeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen Nichtbestehens der Prüfung ? Geltendmachung des Verlängerungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Nicht bestandene Prüfung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Lehrling fällt durch die Prüfung - Nach dem Ende des Ausbildungsverhältnisses muss er dann sofort dessen Fortsetzung verlangen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 112, 72
  • MDR 2005, 581
  • NZA 2005, 413
  • NZA 2005, 414
  • DB 2005, 1007
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 622/98

    Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses bei Nichtbestehen der ersten

    Auszug aus BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 519/03
    Die Vorschrift dient der Verwirklichung der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) des Auszubildenden (BAG 15. März 2000 - 5 AZR 622/98 - BAGE 94, 66, 72).

    Dementsprechend bezweckt die Verlängerung einem Auszubildenden, der die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, die erfolgreiche Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses doch noch zu ermöglichen (BAG 15. März 2000 - 5 AZR 622/98 - aaO).

    Für den Beginn des Verlängerungszeitraums ist das Ende der ursprünglichen Ausbildungszeit maßgebend (BAG 15. März 2000 - 5 AZR 622/98 - BAGE 94, 66; 26. September 2001 - 5 AZR 630/99 - EzA BBiG § 14 Nr. 11).

    Damit greift die Bestimmung in die Berufsfreiheit des Ausbildenden ein (Art. 12 GG) und berührt dessen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG (BAG 15. März 2000 - 5 AZR 622/98 - BAGE 94, 66).

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 58/98

    Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses, wenn der Auszubildende wegen Krankheit

    Auszug aus BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 519/03
    Eine praktische und theoretische Ausbildung außerhalb des Berufsausbildungsverhältnisses ist jedoch in der Regel nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich (BAG 30. September 1998 - 5 AZR 58/98 - BAGE 90, 24, 27).
  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 551/00

    Beschäftigungszeit - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 519/03
    Ein solches setzte voraus, dass der Auszubildende eine Sach- oder Rechtslage geschaffen hat, auf die sich der Ausbildende verlassen hat und auch verlassen durfte (vgl. BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 551/00 - BAGE 99, 239, 249).
  • BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 31/00

    Kassenkraft - Verrichtung von Reinigungstätigkeiten

    Auszug aus BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 519/03
    Schließt sich der Prozessgegner wie hier der Erledigungserklärung nicht an, erfordert die Feststellung der Erledigung der Hauptsache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (25. Juli 2002 - 6 AZR 31/00 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 62 mwN) nicht nur, dass die Klage durch ein nach Rechtshängigkeit eingetretenes Ereignis gegenstandslos geworden ist.
  • BAG, 26.09.2001 - 5 AZR 630/99

    Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses bei Nichtbestehen der ersten

    Auszug aus BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 519/03
    Für den Beginn des Verlängerungszeitraums ist das Ende der ursprünglichen Ausbildungszeit maßgebend (BAG 15. März 2000 - 5 AZR 622/98 - BAGE 94, 66; 26. September 2001 - 5 AZR 630/99 - EzA BBiG § 14 Nr. 11).
  • LAG Hessen, 28.04.2003 - 10 Sa 1640/02
    Auszug aus BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 519/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. April 2003 - 10 Sa 1640/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 494/06

    Abschlussprüfung nach Ablauf der Berufsausbildungszeit

    Berufsausbildungsverhältnisse sind befristete Rechtsverhältnisse, die mit dem Ablauf der im Berufsausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungszeit enden, wenn keiner der Ausnahmetatbestände des § 14 Abs. 2 oder Abs. 3 BBiG aF vorliegt (BAG 23. September 2004 - 6 AZR 519/03 - BAGE 112, 72).
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 427/07

    Berufsausbildungsverhältnis - Prüfungstermin nach vereinbarter Ausbildungszeit -

    Nach dem Urteil vom 23. September 2004 (- 6 AZR 519/03 - BAGE 112, 72) kommt eine ergänzende Auslegung der Vorschrift in Betracht, wenn der Auszubildende die Abschlussprüfung erst nach Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit nicht besteht.
  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.2005 - 10 Sa 51/05

    Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses

    In diesem Fall führt die Anwendung von § 14 Abs. 3 BBiG a.F. dazu, dass kraft Gesetz auf Antrag des Auszubildenden ohne jede Willenserklärung des Ausbildenden das Vertragsverhältnis verlängert wird (BAG, Urt. v. 23.09.2004, 6 AZR 519/03, AP Nr. 11 zu § 14 BBiG).

    Richtig ist, dass nach der Vorstellung des Gesetzgebers typischerweise zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung noch nicht beendet ist und damit auf Verlangen unschwer verlängert werden kann (vergl. BAG v. 23.09.2004, 6 AZR 519/03, a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.09.2005 - 8 Sa 470/05

    Verlängerung eines Berufsausbildungsverhältnisses

    Nach der für zutreffend gehaltenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 23.12.2004 - 6 AZR 519/03) entsteht der Anspruch auf Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses nach § 14 Abs. 3 BBiG mit Kenntnis des Auszubildenden vom Nichtbestehen der Abschlussprüfung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2016 - 4 E 1096/15

    Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsschutzbegehrens; Zulassung zur

    vgl. etwa zur Zulässigkeit eines Antrags auf Ausbildungsverlängerung nach Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit im Falle des § 21 Abs. 3 BBiG und zum Erfordernis der unverzüglichen Antragstellung (auch) zum Schutz des Ausbilders: BAG, Urteil vom 23.9.2004 - 6 AZR 519/03 -, BAGE 112, 72 = juris, Rn. 20 ff.
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